Vielleicht hast du dir auch schon die Frage gestellt, ob du deinen Gehaltswunsch direkt in der Bewerbung angeben sollst. Nicht selten stehen in der Stellenanzeige sogar Sätze wie „Bitte bewerben Sie sich unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung“ oder das Bewerberportal fordert allgemein dazu auf, einen Gehaltswunsch anzugeben. Dies bereitet vielen Bewerber*innen Kopfzerbrechen.

Challenge: Gehaltsvorstellung

Vor allem Berufseinsteiger*innen fällt es oft schwer, einen konkreten Gehaltswunsch zu formulieren. Mir ging es bei meiner eigenen Bewerbung vor drei Jahren bei TÜV Rheinland nicht anders!
Aus Sicht eines Bewerbers oder einer Bewerberin ist es schwer einzuschätzen, welche Gehälter ein Unternehmen zahlt. Diverse Vergleichsportale geben eine Orientierung, auch wenn diese Angaben nicht immer verlässlich sind. Oft sprechen auch Hochschulprofessor*innen über Einstiegsgehälter nach dem Studienabschluss und geben ihren Studierenden Empfehlungen.

Gehaltsvorstellung

Warum möchte der Arbeitgeber meine Gehaltsvorstellung überhaupt wissen?

Als Recruiterin bei TÜV Rheinland sichte ich täglich jede Menge Bewerbungen. Wir selbst fordern unsere Bewerber*innen in unseren Stellenausschreibungen zwar nicht dazu auf, einen Gehaltswunsch zu äußern, jedoch ist diese Angabe für uns Recruiter äußerst nützlich. Schließlich treffen wir die Vorauswahl und entscheiden anhand bestimmter Kriterien, welche Kandidat*innen wir an die entsprechenden Führungskräfte weiterleiten. Auch die Gehaltsvorstellung spielt bei der Vorauswahl eine wichtige Rolle.

Gehaltsvorstellung – ein K.o.-Kriterium?

In der Regel steht Unternehmen für eine Stellenbesetzung ein bestimmtes Budget zur Verfügung. Es gelten Tarifverträge oder auch interne Betriebsvereinbarungen, welche die Vergütung regeln. Bei uns ist das nicht anders. Für jede Stelle gibt es üblicherweise einen fest definierten Gehaltsrahmen. Wie das Wort Rahmen schon verrät, haben wir dabei natürlich etwas Spielraum – je nach Qualifikation und Erfahrung des Bewerbers oder der Bewerberin.

Im Rahmen der Vorauswahl können wir unter anderem anhand des Gehaltswunsches einschätzen, ob der oder die Bewerber*in an den Fachbereich weitergeleitet werden soll. Liegt der Gehaltswunsch innerhalb des uns zur Verfügung stehenden Rahmens oder nur etwas darüber, kommen die Kandidat*innen in die engere Auswahl. Ist die Gehaltsvorstellung jedoch deutlich über unseren Möglichkeiten, können wir sie im weiteren Auswahlprozess leider nicht mehr berücksichtigen. Natürlich betrachten wir Recruiter dieses sensible Thema mit Augenmaß und greifen im Zweifel gern noch einmal zum Telefonhörer, um persönlich mit den Kandidat*innen zu sprechen.
In jedem Fall erleichtert uns die Angabe der Gehaltsvorstellung den Recruiter-Alltag. Nicht selten fordere ich von Bewerber*innen diese Information telefonisch oder schriftlich nach. In der Regel erhalte ich positive Rückmeldungen, denn ein persönliches Vorstellungsgespräch hätte bei einer zu großen Differenz zwischen Gehaltsvorstellung und unserem Gehaltsrahmen einfach keinen Sinn ergeben. So sparen sich sowohl Bewerber*in als auch alle beteiligten Personen bei TÜV Rheinland die Zeit für ein persönliches Treffen, welches in diesem Fall nicht zielführend wäre.

Ich mache keine Gehaltsangabe – wie wirkt das auf den Recruiter?

Fordert der potenzielle Arbeitgeber explizit dazu auf, die Gehaltsvorstellung bei der Bewerbung anzugeben, so sollte man das auch machen. Andernfalls könnte der Eindruck entstehen, die Person hätte die Stellenanzeige nicht aufmerksam gelesen oder möchte sich um diese Angabe drücken. Natürlich ist die Frage nach dem Gehaltswunsch nicht schön, aber allerspätestens wenn es zum persönlichen Gespräch kommt, müssen sich Bewerber*innen sowieso darüber Gedanken machen.
Auch Aussagen wie „Mein Gehaltswunsch liegt im branchenüblichen Bereich“ oder „Meine Gehaltsvorstellung erläutere ich Ihnen gern im persönlichen Gespräch“ lassen viel Interpretationsspielraum und sind an der Stelle nicht das, was erwartet wird. Daher empfehle ich, sich im Vorfeld schon gründlich über den eigenen Marktwert Gedanken zu machen und diesen auch in der Bewerbung anzugeben.

Wie formuliere ich meine Gehaltsvorstellung richtig?

Gebe ich diese Frage in einer Suchmaschine ein, so erhalte ich unzählige Blogbeiträge und Artikel, die alle einen ähnlichen Inhalt haben. Meines Erachtens gibt es hierbei kein Richtig oder Falsch. Am besten ist es sicherlich, den Gehaltswunsch möglichst konkret zu formulieren. Dabei solltest du darauf achten, dass du dich weder unter Wert verkaufst noch völlig übertreibst. Alternativ kannst du auch eine Gehaltsspanne angeben. Übrigens, wenn wir vom Gehaltswunsch sprechen, ist üblicherweise das Bruttojahresgehalt gemeint. Sind dir die Rahmenbedingungen des potenziellen Arbeitgebers bekannt, wie zum Beispiel die Zahlung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld oder die wöchentliche Arbeitszeit, so solltest du diese Faktoren mit in die Gehaltserwartung einfließen lassen.

Noch mehr Tipps für deine Bewerbung vom Anschreiben über Lebenslauf bis hin zum Anhang findest du hier.

Autorin des Beitrags

Christin Weiß

Christin Weiß

Personalreferentin Recruiting

Christin Weiß ist Personalreferentin Recruiting in Nürnberg. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ihr Spezialgebiet – Ärzte und Ärztinnen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizinische Assistenzen sowie auch kaufmännische Talente rekrutiert die Personalexpertin. Wohnhaft in Ansbach, folgt sie am Wochenende und im Urlaub dem Ruf der Berge – ob auf Hüttenwanderungen im Sommer oder Skitouren im Winter.

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